Behandlungskosten
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen bis zum vollen Umfang übernommen.
Da mein privatärztliches und alternatives Behandlungsangebot derzeit nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen ist, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihnen diese Leistungen als Privatleistung in Rechnung stelle. Gerne informiere ich Sie vorab umfassend über die zu erwartenden Kosten.
Eine große Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen haben allerdings erkannt, dass viele Erkrankungen oft erfolgreich osteopathisch behandelt werden können und sind daher bereit, zumindest einen Teil der osteopathischen Behandlungskosten zu übernehmen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob in Ihrem Fall eine Kostenübernahme (zumindest teilweise) erfolgt (https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen).
Seit vielen Jahren werden mit einem Prozent der Behandlungskosten gemeinnützige Projekte wie z. B. der Verein „Kleine Patienten in Not e.V.“, die „Bruckmühler Tafel“ oder die „Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München“ unterstützt. Geld, über das sich diese Einrichtungen gerade in schwierigen Zeiten sehr freuen.